Bitte teilen Sie uns frühzeitig Ihre Wünsche mit. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 24 Stunden vor dem Anlass mitgeteilt werden. Für nicht anwesende Personen verrechnen wir Ihnen 50% des Menüpreises.
Die Hotelzimmer stehen Ihnen ab 15.00 Uhr am Anreisetag und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Nach Absprache können die Zimmer früher bezogen oder später abgegeben werden.
Das Anbringen von Papier / Plakaten / Zeichnungen etc. an Wänden und Mobiliar ist strikt verboten. Bei Missachtung werden CHF 150,00 für die Antiquitäten-Kasse verrechnet. Gerne organisieren wir für Sie Pinnwände und Flip Charts zum Aufhängen Ihrer Materialien.
Vom Floristen gesteckte Arrangements besorgen wir für Sie zum Selbstkostenpreis. Selbstverständlich dürfen Sie diese anschließend mitnehmen. Falls Sie von unserer Hausdekoration profitieren möchten, so verrechnen wir diese nach Aufwand.
Bitte vereinbaren Sie spätestens zwei Wochen vor dem Anlass einen Termin mit der Familie Gerber um Ihr Bankett zu besprechen. Während diesem Gespräch gehen wir alle Details der Checkliste gemeinsam durch, damit Sie sich am Durchführungstag um nichts zu kümmern brauchen.
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko auf Kosten des Gastes, nachgesandt. Die Fundsachen werden bis zum Dezember des jeweiligen Jahres archiviert. Nach dieser Frist werden die Fundgegenstände entsorgt. Das Hotel haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung bei der Rücksendung mit der Post.
Die AGB gelten für sämtliche von Privat- oder Firmenkunden getätigten Reservationen im Landgasthof Schönbühl. Andere Bedingungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Der Gast haftet für Schäden des Eigentums des Landgasthofs Schönbühl, welche absichtlich oder fahrlässig entstehen. Die Gasthof Schönbühl AG haftet nicht für Schäden, welche durch Leistung von Dritten verursacht werden. Der Betrieb handelt nur als Vermittler.
Hunde sind bei uns willkommen. Es werden CHF 10,00 pro Hund und Nacht (ohne Futter) verrechnet. Der Gast kann haftbar gemacht werden, für Schäden die durch sein Tier verursacht werden.
Die Menükarten zum Essen werden bei uns im Fotokopierverfahren hergestellt. Für Kunstdrucke oder spezielle Verfahren teilen Sie uns bitte Ihre Wünsche mit. Gerne bestellen wir diese für Sie bei der Druckerei Egli zum Selbstkostenpreis.
Wir bitten Sie, pro Bankett ein einheitliches Menü auszuwählen. Die Gerichte und zusammengestellten Menüs in dieser Dokumentation servieren wir Ihnen ab 10 Personen.
Montag, Dienstag und Donnerstag bis 23.00 Uhr
Freitag und Samstag bis 23.30 Uhr
Sonntag bis 22.00 Uhr
Mittwoch ist Ruhetag, Frühstücksservice für Hotelgäste bis 09.30 Uhr
70 Gratisparkplätze stehen Ihnen direkt vor dem Gasthof zur Verfügung. Taxpflichtige Standplätze befinden sich im Parkhaus Zentrum 2 unterhalb der Denner-Filiale oder auf dem Bahnhofareal der SBB. Für Schäden am Fahrzeug wird jegliche Haftung abgelehnt.
Unsere Preise sind verbindlich, verstehen sich in Schweizer Franken und beinhalten sämtliche Abgaben inkl. MwSt. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise anzupassen.
Die Raummiete entfällt, wenn bei einem Anlass ein Essen serviert werden darf. (Es gilt eine Mindestpersonenzahl mit einem Mindestumsatz pro Gast. Apéros gelten nicht als Essen. Gerne geben wir Ihnen dazu persönlich weitere Informationen.)
Bis 2 Wochen vor dem Anlass werden für Annullationen keine Gebühren verrechnet, ab einer Woche vor dem Anlass 50% und ab 24 h vor dem Anlass 50% des Menüpreises, resp. 100% der Raummiete, der Hotelzimmer sowie der Extras.
Unsere tollen, weißen Stuhlhussen für ein festliches Ambiente stellen wir Ihnen für CHF 7,50 pro Stuhl und Anlass zur Verfügung.
Gerne zeigen wir Ihnen unsere Räume persönlich und beraten Sie betreffend der Tischordnung. Beachten Sie bitte auch die Fotos auf der Homepage.
Gerne reservieren wir für Sie ein heimeliges Hotelzimmer. Alle sind neu renoviert und ausgestattet mit Dusche/Bad, WC, Telefon, TV sowie gratis W-LAN.
Das Gastgewerbe- und Arbeitsgesetz zwingt uns zu Schließungszeiten mit Maßnahmen. Damit Ihr Fest um 00.30 Uhr, zur offiziellen Polizeistunde, nicht ein abruptes Ende nehmen muss, holen wir für Sie gerne eine Verlängerungs-Bewilligung ein. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche diesbezüglich rechtzeitig mit, damit wir organisatorisch alles in die Wege leiten können. Auch nach Mitternacht bedienen unsere Mitarbeiter Sie gerne, hierfür werden pro Servicemitarbeiter/in und Stunde CHF 50,00 verrechnet. Wir bitten Sie, die Musik spätestens ab 24.00 auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Bar, Rechnung mit Einzahlungsschein, Bank-Überweisung
Kreditkarten: EC-Direct, Postcard, Eurocard, Visa, Master Card
Zahlungsziel ist innerhalb 14 Tagen. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ist Landgasthof Schönbühl AG berechtigt einen Verzugszins von 5% zu verlangen.
Selbstverständlich servieren wir auch von Ihnen selbst mitgebrachte Weinflaschen. Für den Service verrechnen wir ein Zapfengeld ab CHF 22,50 pro Flasche (75cl).
Gerichtsstand ist Bern (Schweiz). Es gilt ausschließlich das Schweizer Recht.